Planfeststellungsverfahren läuft

 

Die Baugenehmigung für die Umgehungsstraße durch das Landschaftsschutz- und Bannwaldgebiet Ebersberger Forst bei Forstinning wurde im August 2019 beantragt und die Auslegungs- und Einwendefrist im Herbst 2019 ist abgelaufen. Die Bearbeitung der Vielzahl der Einwände gegen die Straßenplanung durch des Staatliche Bauamt Rosenheim hat fast 3 Jahre in Anspruch genommen. 

 

Nun ist für den 17. bis 19. Oktober die erste Runde der Erörterungstermine für die Einwände anberaumt. 

Zur Vorbereitung hierauf veranstalten wir am 14. Oktober eine Informationsveranstaltung für unsere Mitglieder.

Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, so schreiben Sie uns an info@2080-forstinning.de 

Quelle: Planungsunterlagen vom Straßenbauamt Rosenheim

 Eine Grundlage für die Straßenplanung das Verkehrsgutachten von 2014 ist nach unserer Meinung durch die Veränderung der überregionalen Verkehrsströme veraltet.

Die Auswirkungen von Home Office nach Corona und das veränderte Pendlerverhalten sind bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Die Zahlen der letzten offiziellen Verkehrszählung von 2021 liegen immer noch nicht vor (Stand 1. Oktober 2022). 

In dem Gutachten werden unter anderem die Fertigstellung der Umgehungsstraße von Albaching und die Inbetriebnahmen der A94 nicht berücksichtigt. Durch die beiden neuen Straßen ist es für ungefähr 50 Prozent des bisherigen Quellverkehrs der auf der St2080 durch Forstinning und Ebersberg angefallen ist, wirtschaftlicher von Wasserburg kommend über Albaching, B12 und A94 nach München zu fahren. Aus diesem Grund plädieren wir verstärkt auf die Umsetzung unserer ökologischen Verbesserungsvorschläge und gegen den Präzedenzfall im Ebersberger Forst.

Die Bedeutung des Ebersberger Forstes als Landschaftsschutzgebiet und Bannwald wird nach wie vor von den Planungsbehörden ignoriert. 


online petition "hände weg vom landschaftsschutzgebiet ebersberger forst"

Gegen den Präzedenzfall im Ebersberger Forst haben sich auch mehr als 7.000 Landkreisbewohner frühzeitig mit der Petition „Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst“ an unseren Landrat und die Kreisräte gewandt, um derartige Eingriff ein das Herzstück und schützenswerte Erbe unseres Landkreises zu verhindern. Die Reaktion unserer am 15. März 2020 zur Wiederwahl stehenden Landkreispolitiker war, dafür nicht zuständig zu sein. 1964 wurde der Ebersberger Forst von verantwortungsbewussten Landkreispolitikern per Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erhoben. Unsere heutige Politikergeneration ist leider nicht willens, dieses Naturjuwel in seiner Gänze für nachkommende Generationen zu bewahren. Sie werben zwar in Landkreisbroschüren gerade mit der Einmaligkeit und zusammenhängenden Größe des Forstes. Mutwillig wird wider besseres Wissen dagegen verstoßen. Oder sind es alles nur Lippenbekenntnisse, und der Forst bedeutet den Politikern in Wirklichkeit Nichts. Sie sägen an dem Ast, auf dem wir und -vielschlimmer -unsere Kinder und Enkel sitzen. Eine derartige Ignoranz tut weh, zumal in Zeiten von extremem Natur- und Artenschwund, von Klimawandel, Schadstoff- und CO2-Belastung.


wehret den anfängen!

 Wegen des hohen naturschutzrechtlichen Konfliktpotenzials wurde der jetzt vorgesehene Trassenverlauf durch das streng geschützte Waldgebiet 1985 in einem Raumordnungsverfahren verworfen und 2009 in einer Machbarkeitsstudie abschlägig beurteilt. Mit der beabsichtigten Umgehungsstraße durch ein wertvolles Areal des Ebersberger Forstes wäre der Präzedenzfall für eine Vielzahl weiterer Bauvorhaben geschaffen. Im Landkreis hat sich zudem fast jeder Vierte (22,7 % = 22.575 Landkreisbürger) und bayernweit haben sich mehr als 1,8 Millionen Menschen hinter das Volksbegehren zum Artenschutzgestellt. Der Ebersberger Forst ist das bedeutendste Artenrefugium der ganzen Region.