besprechung mit der gemeindevertretung am 19.06.2017

Besprechungsprotokoll der gemeinde

 

Besprechungsprotokoll

Gespräch mit Bürgerinitiative St2080 zur geplanten Ortsumfahrung der St2080 Schwaberwegen und Moos am 19.06.2017; Beginn: 20:00 Uhr, Ende: 21:35 Uhr

T eilnehmer:

Hr. Ostermair, 1. Bürgermeister
Hr. Dirscherl, Dr., 2. Bürgermeister
Fr. Reichl-Gumz, 3. Bürgermeisterin
Hr. Hörgstetter, Fraktionsvorsitzender ÜWG

Hr. Nagler, Fraktionsvorsitzender CSU
Hr. Segerer, Fraktionsvorsitzender SPD
Hr. Plank, Geschäftsleiter

Hr. Dr. Seebauer Hr. Wirth
Hr. Schuster
Fr. Dr. Rindfleisch

Fr. Reif

Hr. Paul

Erster Bürgermeister Ostermair erläutert anfangs kurz die Hintergründe des anbe- raumten Gesprächstermins und gibt das Wort an Herrn Dr. Seebauer als Vorsitzen- der Bürgerinitiative (BI) St2080 weiter. Dieser bedankt sich für die Einladung und die Gesprächsbereitschaft.

Themen/Wünsche/Anregungen der BI St2080:

  • Aufklärung zum Zustandekommen des einstimmigen Beschlusses des Ge- meinderates im Juni 2016 und Diskussion des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2009

  • Berücksichtigung, der künftigen Betroffenheit der Anwohner durch z.B. Daten- erhebungen oder Analysen

  • Berücksichtigung der Zunahme des Anteils des Schwerlastverkehrs von der- zeit etwa 15 % auf künftig 20 – 25 %

  • Erstellung eines Lärmschutzgutachtens durch die Gemeinde zur Überprüfung der Planung zum Vorentwurf des Staatlichen Bauamtes Rosenheim

  • Durchführung eins Vergleiches von Zahlen der be- und entlastenden Bürge- rinnen und Bürger durch die geplante Ortsumfahrung

  • Überprüfung der Zahlen des Staatlichen Bauamtes Rosenheim

  • Unterschiedliche Lärmbetrachtung nach der 16. BImSchV und dem BauGB

  • Hinweis zur Einhaltung der Schutzwerte für reines Wohngebiet und den somit

    vorhandenen Bestandsschutz

  • Befürchtung der Zunahme des Verkehrs wenn „Flaschenhals“ Ortsdurchfahrt

    Schwaberwegen geöffnet und das Gewerbegebiet Ebersberg evtl. erweitert

    wird

  • Prüfung der Variante zur Tieferlegung der Trasse (Trogbauweise) und Schaf-

    fung einer separaten Auffahrt zur A94

    Abschließend bedankte sich Erster Bürgermeister Ostermair für das konstruktive Gespräch und führte an, die Kommunikation unter Verständnis und Respekt weiter zu erhalten. 

protokoll ergänzung der bi-st2080

 

 

Protokoll
(chronol. Protokoll wurde nachträglich thematisch geordnet – entsprechend „Besprechungsprotokoll der Gem. Forstinning“)

 

 

Thema: Ortsumfahrung St2080 (OU)

Anlass:  Austausch zwischen Vertretern der Bürgerinitiative St2080 - Schwaberwegen und Moos e.V. und Vertretern der Gemeinde Forstinning

 

am:     19.06.2017

von:    20:00 - 21:35 Uhr

 

Teilnehmer:

Hr. Ostermair                                    1. Bürgermeister (1. BM)

Hr. Dr. Dirscherl                               2. Bürgermeister (2. BM)

Fr. Reichl-Gumz                               3. Bürgermeisterin (3. BM)

Hr. Hörgstetter                                  Fraktionsvorsitzender ÜWG (FV)

Hr. Nagler                                         Fraktionsvorsitzender CSU (FV)

Hr. Segerer                                       Fraktionsvorsitzender SPD (FV)

Hr. Plank                                           Geschäftsleiter der Gemeinde Forstinning (GL)

Hr. Dr. Seebauer                             Vorsitzender der BI-St2080 e.V.

Hr. Wirth                                            stv. Vorsitzender der BI-St2080 e.V.

Hr. Schuster                                      Beisitzer der BI-St2080 e.V.

Fr. Dr. Rindfleisch                            Beisitzerin der BI-St2080 e.V.

Fr. Reiff                                               Beisitzerin der BI-St2080 e.V.

Hr. Paul                                             Beisitzer der BI-St2080 e.V.

 

 

Erster Bürgermeister Herr Ostermair erläutert zunächst kurz die Hintergründe des anberaumten Gesprächstermins und übergibt das Wort an Herrn Dr. Seebauer als Vorsitzenden der BI-St2080. Dieser bedankt sich für die Einladung und die Gesprächsbereitschaft.

 

 

1.    Gemeinderatsbeschlüsse vom 14.06.2016 und vom 15.12.2009

Die BI-St2080 bittet um Erläuterung des 16:0 Beschlusses für die OU, da in vorhergehenden Beschlüssen die Umgehungsstraße von Seite der Gemeinde immer abgelehnt wurde.

 

Herr 1. BM Ostermair führt aus, dass er beim jetzigen Termin eigentlich nicht zurückblicken wolle, sondern sich von der BI-St2080 Vorschläge erhofft, was an der Umgehungsstraßenvariante verbessert werden könnte, damit sie für alle Seiten verträglich wird. Als Beweggrund erklärt er jedoch noch, dass die Umgehungsstraße in den letzten Jahren mit der Begründung, dass ein Verkehrskonzept für den gesamten Münchner Osten erarbeitet werden sollte, abgelehnt worden sei. Auf dieses wolle man jetzt nicht mehr warten. Die beschlossene Variante sei die beste Variante.

 

Herr 2. BM Dr. Dirscherl meint, dass man sich ausreichend Gedanken gemacht habe, „der Beschluss ist Beschluss“, diesen müsse man nicht erläutern.

 

Frau 3. BM Reichl-Gumz sagt, dass es bei dem Beschluss keinen Zwang gab, jeder habe für sich entschieden. Sie war für die Umgehungsstraße, weil es bei dem aktuellen Verkehrsaufkommen keine andere Chance gibt, die Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Der Gemeinderat hat bei der Polizei Vorschläge angebracht (z.B. 30er-Zone). Jedoch habe die Polizei dies abgelehnt, weil es zu wenige Unfälle gibt und die Straße nicht als gefährlich eingestuft ist. Die West-Variante befürworte sie, weil sie minimalen Flächenfraß und eine sinnvolle Investition von Steuergeldern bedeute.

 

Herr FV Hörgstetter verweist hinsichtlich seines Abstimmungsverhaltens mit folgenden Worten auf ein Treffen mit einem Anwohner: „Wenn man nach einem anstrengenden Arbeitstag einen Familienvater in der Tür stehen hat und er dir sagt: ‚Dass, wenn du und der Gemeinderat nicht für die Umgehungsstraße stimmen und einem meiner Kinder auf der Straße etwas zustößt, dann brenne ich dein Haus nieder und vielleicht fällt mir im Anschluss auch noch ein, wo der eine oder die andere Gemeinderat wohnt‘, da brauchst nix mehr und da stimmst für die Umgehungsstraß“.

 

Herr FV Nagler weist darauf hin, dass mit der Umgehungsstraße deutlich mehr Forstinninger entlastet würden, als neu belastet werden. Und dass durch die Umgehungsstraße ja auch kein Grundstück weniger Wert sein wird.

 

Herr FV Segerer beruft sich auf die „Machbarkeitsstudie von 2007“ (?) und auf einen Gemeindebrief von 2011.

 

Herr FV Hörgstetter und Herr FV Nagler erwähnen Vorschläge, die damals gemeinsam mit Herrn Köhn ausgearbeitet wurden; leider seien diese alle nicht umsetzbar.

 

Die Gemeindevertreter sehen den Sachzwang, dass das Straßenbauamt nur die eine Variante als realisierbar vorgestellt habe. Und dass sie entweder diese nehmen müssen oder sie keine bekommen werden. Darüber hinaus sei die Umgehungsstraße West die naturschonendste Variante und die billigste für den Steuerzahler. Es war ihnen bewusst, dass dies andere Mitbürger belasten wird.

 

 

2.    Künftige Betroffenheit der Anwohner

4.    Lärmschutzgutachten

Herr Dr. Seebauer fragt die Gemeindevertreter, wie sie die Belastung der neu Betroffenen sehen und wie diese berechnet wurde.

 

Die Vertreter der Gemeinde erwidern, dass kein Lärmgutachten hinsichtlich der neu Betroffenen erstellt wurde. Von Seiten des Straßenbauamtes Rosenheim sei mitgeteilt worden, dass sie dies machen werden (red. Anmerk.: dieses Lärmgutachten steht seit April 2016 aus).

 

Die BI-St2080 verlangt von der Gemeinde dafür zu sorgen, dass das Straßenbauamt die künftige Lärmbelästigung in einem „best/worst case – Szenario“ realistisch und schlüssig aufzeigt. Erwartet wird ferner, dass die Gemeinde dieses Gutachten von einem unabhängigen Büro überprüfen lässt.

·      Ein Großteil der anwesenden Gemeinderäte steht diesen Gedanken positiv gegenüber.

·      Nur Herr FV Segerer sieht darin eine Verschwendung von Steuergeldern und spricht sich gegen den Vorschlag aus.

·      Herr FV Hörgstetter erläutert, dass die Gemeinde das Straßenbauamt bereits dringend gebeten habe, das Lärmgutachten zu überarbeiten. Die Gemeinde werde sich sicher für seine Mitbürger einsetzen und das Lärmgutachten von einem unabhängigen Büro überprüfen lassen.

·      Frau 3. BM Reichl-Gumz steht einem unabhängigen Gutachten auf Kosten der Gemeinde ebenfalls positiv gegenüber.

 

 

5.    Durchführung eines Vergleichs der durch die OU be- und entlasteten Bürger

6.    Überprüfung der Zahlen des Stba Rosenheim

7.    Unterschiedliche Lärmbetrachtung nach 16. BImSchV und BauGB

8.    Bestandschutz Wohngebiet

Herr Dr. Seebauer weist auf den Bestandsschutz in Bezug auf Lärmbelästigung und die damit verbundene Fürsorgepflicht der Gemeinde und daraus eventuell entstehende Schadensersatzforderungen hin. Mit Blick auf die Wohngebietsausweisung von 1960 fragt er die Vertreter der Gemeinde, wie sie zu diesem Thema stehen, da bei einem reinen Wohngebiet lt. DIN-Norm die einzuhaltende Lärmgrenze bei 40dBA liegt.                                                                                        
Das Straßenbauamt hingegen muss sich nur eine maximale Lärmbelästigung von 49dBA einhalten.

 

Hierzu meinen die Gemeindevertreter, dass das Straßenbauamt sich schon an die gesetzlichen Vorschriften halten werde und es nicht Aufgabe der Gemeinderäte sei, sich um die Einhaltung der Gesetze zu kümmern.

 

Herr Dr. Seebauer thematisiert mit einigen Grafiken (diese wurden dem 1. BM übergeben), dass es durch die zukünftige Straßenführung und deren Ausführung deutlich mehr Belästigung durch Lärm geben wird, als es aktuell der Fall ist. Deutlich effektiver wäre es, wenn auf der aktuellen Straße Tempo 30 eingerichtet würde. Durch die neue Umgehungsstraße wird zwischen Schwaberwegen und Moos ein Lärmkegel entstehen, der den Lärm bis zum Geibitzweg spült, zumal es auf der Umgehungsstraße keine Geschwindigkeitsbegrenzung geben wird.     
Die Gemeinde hat mit ihrem 16:0-Beschluss ohne Not jegliche Verhandlungsposition für eine Nachbesserung der beabsichtigten OU-Variante und deren Lärmschutz aufgegeben. Die dortigen Anwohner werden im Stich gelassen.

 

Die BI-St2080 weist nochmals eindringlich auf die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften zu Lärmschutzgrenzwerten hin:

·      40 dBA bei der Errichtung reiner Wohngebiete

·      49 dBA für das Straßenbauamt bei Straßenbaumaßnahmen an bestehenden Wohngebieten.

 

Herr GL Plank bestätigt den Gemeinderäten die Richtigkeit der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben nach der 16. BImSchV und den baurechtlichen Bestimmungen.

 

Herr FV Hörgstetter vertritt die Meinung, dass kein Mitbürger schlechter gestellt werden darf - unabhängig davon, dass er in einem Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet wohnt. Dafür müsse die Gemeinde sorgen, denn „Mensch ist Mensch!“.

 

Die BI-St2080 stellt fest, dass keiner, der in der Nähe der angedachten Umgehungsstraße gebaut oder gekauft hat, auf die geplante Umgehungsstraße hingewiesen wurde.

 

Herr FV Segerer weist hierzu darauf hin, dass es keinen Schutz vor Veränderungen gäbe; man müsse sich der überregionalen Verkehrssituation fügen. Er sehe kein Versäumnis von Seiten der Gemeinde.

 

Die BI-St2080 reagiert auf diese (red. Anmerk.: provokanten) Ausführungen mit Unverständnis und merkt an, dass sie dies grundlegend anders sieht – wie i.ü. Herr FV Segerer ja offenbar auch, wenn es um ihn selbst und seine eigene Situation gehe.

 

 

3.    Zunahme Schwerlastverkehr

9.    Zunahme des Verkehrs, wenn „Flaschenhals“ geöffnet wird

10. Trassenverlauf

Die BI-St2080 weist darauf hin, dass, wenn die Umgehungsstraße gebaut wird, das Gewerbegebiet Ebersberg perfekt erschlossen wäre und einer dortigen Vergrößerung nichts mehr im Wege stünde.
So sei dann mit einer starken Zunahme
des Schwerlastverkehrs auf künftig 20 - 25 % sowie des übrigen Verkehrs zu rechnen. Forstinning hat ohne den jetzigen Flaschenhals dann künftig die volle Verkehrsbelastung und Ebersberg eine volle Gewerbesteuerkasse.

 

Die BI-St2080 fragt die Gemeinderäte, warum sie sich das Waldstück und die betroffene Wohnbebauung nicht vor ihrer Abstimmung angeschaut haben. Bei dem bedrohten Waldstück handelt es sich um ein besonders wertvolles Stück Wald. Etwas weiter im Wald gäbe es hingegen einen Fichtenstreifen. Bei diesem Streifen könnte man die Straße adäquat wie bei der Umgehungsstraße nahe Starnberg ausführen. Nach Fertigstellung des in offener Bauweise zu erstellenden Tunneltrogs könnten auf dessen Deckel oben drauf wieder Bäume gepflanzt werden. So würde dem Wald keine Fläche geraubt.

Im Anschluss daran könnte man westlich hinter dem Gewerbegebiet Moos auf die Autobahn auffahren. Aus Sicht der BI-St2080 ist es (nach Fertigstellung der OU) nur eine Frage der Zeit, dass die derzeitige Auffahrt auf die Autobahn überfordert sein wird. Wegen des Gewerbegebiets Moos könne man diese dann auch nicht mehr vergrößern bzw. leistungsfähiger machen.

Herr 1. BM Ostermair sagt zu, den Vorschlag zu unterstützen und an das Straßenbauamt weiter zu geben.

Herr FV Hörgstetter stellt fest: „Wir haben den Beschluss getroffen, jetzt ist es eh‘ zu spät“.

 

Abschließend bedankt sich Herr 1. BM Ostermair für das konstruktive Gespräch und sagt zu, die weitere Kommunikation mit Verständnis und Respekt zu führen.

 

 

 

fdRdP – Protokollführer: Benjamin Wirth, Michelle Reiff, Hermann Schuster

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Besprechungsprotokoll der Gemeinde
Protokoll zur Besprechung am 19.06.2017-
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Ergebnis und Gesprächsprotokoll der BI-ST2080
170619 OU St2080 - Austausch BISt 2080-G
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