der ebersberger forst freut sich über jedes neue mitglied

Mitgliedschaft

1.     Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab einem Alter von 12 Jahren werden wie auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen und muss von zwei Mitgliedern unterstützt werden. Über den Antrag entscheidet sodann der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die von der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.
Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

2.     Minderjährige Mitglieder benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

3.     Die Mitgliedschaft endet

·       mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes,

·       durch Austritt,

·       durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Er ist jederzeit und fristlos möglich. Der Austritt ist mit Zugang der Austrittserklärung bei mindestens einem Vorstandsmitglied sofort wirksam.


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Treten Sie mit uns in Kontakt unter mitglied@2080-forstininng.de