Die Aussage des Landrats der vertraglich gesicherten Begrenzung auf 5 WKAs ist Augenwischerei und Volksverdummung. 


 

Leserbrief von Dr. Oliver Roßmann, veröffentlicht in der EZ am 08.04.21

Zwei fragwürdige Verträge als Grundlage für Windkraftanlagen im Forst!

„Windpark: Weg für Bürgerbeteiligung frei“ vom 30.3.2021

Laut Herrn Niedergesäß sei die Entscheidung des Bürgerentscheids am 16. Mai ganz klar:

„Ja“ ich will 5 Windräder im Ebersberger Forst und bin für den Umweltschutz

oder „Nein“ ich will keine WKA und bin gegen den Umweltschutz. Soweit ein

ehrbarer und nachvollziehbarer Ansatz um unseren Planeten zu schützen und für unsere Kinder lebenswert zu erhalten. Aber: Die volle Wahrheit und Konsequenzen

daraus werden von den Verantwortlichen nur zu gerne verschwiegen!

Wie man dem Kreistagsprotokoll vom 26.10.2020 klar entnehmen kann ist der bisherige

Vertragsentwurf zwischen den Bayerischen Staatsforsten und dem Landkreis lediglich eine

nicht dingliche Zusicherung und bietet somit keinerlei Rechtssicherheit. Laut Stellungnahmen

der unteren Naturschutzbehörde und des Bauamts muss für die Errichtung der fünf WKAs die

LSG-VO (Landschaftsschutzgebiet-Verordnung) aufgehoben werden: „...scheidet eine

Zonierung unter Aufrechterhaltung der betroffenen bisherigen Schutzzwecke – also innerhalb

des bisherigen Bestands der LSG-VO – aus.“ „Die Aufhebung der LSG-VO hätte wiederum

zur Folge, dass der Forst seinen gesamten Schutzstatus, sein bisheriges „Schutzschild“,

verlieren würde mit der Folge, dass neben der gewünschten Zulassung von WKA auch andere waldnutzungsfremde Projekte, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen, kaum mehr verhindert

werden könnten.“ Bei einem „Ja“ muss zunächst die bestehende LSG-VO aufgehoben werden

und die Angebotsplanung startet. De facto ist damit aber keine Beschränkung auf fünf WKA

verbunden. Die unbegrenzte Planung weiterer WKA kann sogar eingeklagt werden! Völlig

unklar ist, ob nach Aufhebung der LSG-VO, für den Bereich außerhalb des Windparks

weiterhin Schutzziele für eine neue LSG-VO bestehen können. Außerdem ist es gängige

Praxis die Erlaubnis zum Bau weiterer WKA von vorneherein mit aufzunehmen. Geplant ist

im Landkreis mindestens 33 WKA zu errichten. Wie viele davon (inklusive der notwendigen

Infrastruktur) werden im Forst errichtet, wenn wir für fünf WKA mit „Ja“ stimmen?

Nun soll uns die Entscheidung für „Ja“ auch durch verlockende Beteiligungen mit hohen

Rendite-Versprechen schmackhaft gemacht werden? Wie in dem Artikel erwähnt, gibt es

noch keine rechtliche Grundlage dafür, da der Forst gemeindefreies Gebiet ist. Selbst wenn

das EEG entsprechend geändert wird sind die Prognosen zur Effizienz und zum Ertrag der

WKA äußerst kritisch zu beurteilen und wurden durch unabhängige Energieexperten bis heute

noch nicht bestätigt. Mit unserem „Ja“ zu fünf WKA stimmen wir sozusagen „blanko“ der

Aufhebung der LSG-VO zu und ermöglichen weitere Baumaßnahmen im Forst.

Wollen wir Bürger uns tatsächlich die Verantwortung für all die unbekannten Risiken und

unumkehrbaren Folgen aufbürden lassen?

Dr. Oliver Roßmann

Ebersberg

 


Leserbrief von Michelle Tengler veröffentlicht in der SZ am 22.04.21, Antwort auf: 

Leserbrief zum Artikel „Schrecken über den Wipfeln“ von Andrea Leuthner, SZ 17.04.21

Realistisches Gesamtkonzept für Windkraft im Landkreis vorrangig – Lasst den Forst unangetastet

Was bringen 5 Windkraftanlagen (WKA) im Forst dem Klima?  

NICHTS - und der dezentralen Energieversorgung bei weitem nicht genügend. Dafür soll aber das Kronendach eines großen geschlossenen Waldgebiets aufgerissen werden, und zwar in mühsam naturnah umgebauten Bereichen. Wenn die voraussichtlich notwendigen weiteren 28 Windräder wirklich nicht im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst stehen sollen, dann haben 5 davon problemlos auch noch außerhalb Platz. Wenn aber für 28 draußen kein Platz gefunden wird, dann müssen nach der Logik der WKA-Befürworter zur Rettung des Klimas alle WKA in den Forst. Das ginge natürlich leichter, wenn erst einmal die Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) für den Forst entsprechend aufgeweicht wurde.

Und genau das ist offenbar die wahre Intention des Bürgerentscheids: Nämlich, sich einen Freifahrtschein bei den Bürgern zu holen, die sehr strenge LSG-VO von 1984, welche wortwörtlich die „Erhaltung dieses geschlossenen Waldgebietes“ vorschreibt, zunächst aufzuheben und anschließend abschwächen zu dürfen. Zumal auch der ominöse Vertrags-Entwurf zwischen Landratsamt und Staatsforsten, der eine Begrenzung auf 5 WKA absichern soll, das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.

Wieso sagt im Vorfeld des Bürgerentscheid von den von Amts wegen tätigen WKA-Befürwortern (Landrat, Kreistag, Energieagentur) niemand, in welcher Weise in den Schutz der gültigen LSG-VO eingegriffen werden soll und wie die zukünftige LSG-VO dann aussehen wird? Weil dann nämlich die Mehrheit der Landkreisbürger „NEIN“ sagen würde.

Und warum machen Landrat und Kreistag den Bürgerentscheid nicht erst dann, wenn ein rechtlich belastbares und realistisches Gesamtkonzept für alle im Landkreis benötigten WKA vorliegt und der Europäische Gerichtshof sein Urteil betreffend Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete gesprochen hat? Vielleicht, weil man selbst nicht an die Realisierung der nötigen Zahl von WKA außerhalb des Forstes glaubt? Oder aber, weil der vor 10 Jahren mit den Bayerischen Staatsforsten geschlossene Standortsicherungsvertrag für WKA im Forst am 31.12.2021 ausläuft? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Es macht keinen Sinn, das zu zerstören, was man eigentlich retten will: die Natur, den Wald. Deshalb steht für mich fest: Keine Windräder im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst - es muss dafür andere Standorte im Landkreis geben!


Leserbrief von Gerhard Bock veröffentlicht in der SZ am 27.04.21, Antwort auf: 

 „Ebersberger Politiker sind für Windräder im Forst“

- SZ-Artikel Wieland Bögel, SZ-Online 23.04.21, SZ-Print 24.04.21

Über die Blauäugigkeit einer Vielzahl unserer Kreistagsmitglieder kann man sich nur wundern. Deren bedingungsloses „JA“ zu Windkraftanlagen (WKA) im Forst bei weiterhin in allen Gemeinden gültiger 10H-Regel bedeutet, dass zum Erreichen der Klimaziele des Landkreises erheblich mehr als nur 5 WKA im Ebersberger Forst errichtet werden müssen. Dass der Vertrags-Entwurf des Landratsamtes Ebersberg mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) keinerlei Garantie gegen mehr als 5 Windkraftanlagen im Ebersberger Forst bietet, ist jedem sofort klar, der über ein paar juristische Grundkenntnisse verfügt:

1. Eigentümer des Forstes ist der Freistaat Bayern und laut Staatsforstengesetz ausdrücklich nicht die den Staatsforst nur bewirtschaftende BaySF. Schlussendlich entscheidet immer nur der Eigentümer, was mit seinem Eigentum passiert. Genauso, wie zum Beispiel Mieter nicht das von ihnen bewohnte Haus verkaufen können. Einen Vertrag mit dem wahren Eigentümer gibt es jedoch nicht.

2. Die den bayerischen Staatsforst nur bewirtschaftende BaySF sind gegenüber dem wahren Eigentümer Freistaat Bayern zu 100 Prozent weisungsgebunden.

3. Jedwede Weisung dieses Eigentümers, des Ministerrats oder des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt für die BaySF deshalb im rechtlichen Sinne einen wichtigen Grund dar, den angeblich so sicheren Vertrag kündigen zu können - besser gesagt: kündigen zu müssen! Ganz sicher nicht ohne Grund verweigert die BaySF deshalb eine dingliche Absicherung des Vertrags mittels Grunddienstbarkeit.

4. Der jetzt vorgelegte „Schutzvertrag“ mit den BaySF, bezieht sich zudem nur auf einen bestimmten Projektentwickler. Aber auch hier gilt: Gleiches Recht für alle! Wer will gleichberechtigte Anträge weiterer Windkraftfirmen stoppen, wenn die Landschaftsschutzverordnung erst einmal aus dem Weg geräumt ist? Wer kann die BaySF dann noch hindern, Verträge mit weiteren Projektentwicklern zu machen? Nur der wirkliche Eigentümer und eine weiterhin unverändert gültige Landschaftsschutzverordnung können dies!

5. Die Zuverlässigkeit der BaySF spielt dabei keine Rolle: Sie ist die falsche Vertragspartnerin und kann keinen wirksamen Schutz vor mehr Windrädern garantieren.

Fazit: Entweder sind eine Vielzahl unserer Kreisräte und der Landrat naiv oder sie hoffen, dass es die Bevölkerung ist und sich von ihnen für dumm verkaufen lässt.

Wer dann auch noch, wie die Grünen-Fraktionssprecherin Waltraud Gruber es leider tut, Andersdenkenden „Trumpismus“ vorwirft, der hat intellektuell und argumentativ die absolut unterste Schublade erreicht und ist zu demokratischem Diskurs offensichtlich unfähig.


Leserbrief von Richard Paul veröffentlicht in der SZ am 11.05.21, 

 Bürgerentscheid: Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst

"NEIN" oder "NICHTNEIN", das ist hier keine Frage! 

Vorneweg: Ich war nie Mitglied einer Partei und werde das sicher weiterhin so halten.

Warum ich als „alteingesessener“ Landkreisbürger jetzt diesen Leserbrief schreibe?

Weil mich ganz besonders der Stil der jetzigen Diskussion um Windräder im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst ärgert. Alle Landkreisbewohner, die Windräder in unserem Forst kritisch sehen, werden mir nichts, dir nichts pauschal als Windkraftgegner, Klimaleugner oder „Trumpisten“ diffamiert und ins braune rechte Eck gestellt. Verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker sollten Derartiges unterlassen oder brauchen sich über Auswüchse dann nicht zu wundern. Sicher, der jetzige gesellschaftliche Diskurs um Windräder im Forst ist schmerzhaft, aber vor allen Dingen notwendig. Wer sich hier dem Austausch von Argumenten verweigert, disqualifiziert sich und hat in der Politik nichts (mehr) zu suchen.

Für mich ist es klar, dass wir im Landkreis Ebersberg ohne Windkraftanlagen die Energiewende nicht schaffen werden. Wir haben alle Verantwortung für diesen Planeten und gegenüber den uns nachfolgenden Generationen. Es mag mitunter ein wahres Dilemma sein, aber wir müssen unser Tun stets nach allen Seiten zukunftsfest wägen und bereits abgeschlossene "Verträge" einhalten. Wenn wir also Natur, Mitgeschöpfe, Fauna und Flora in Reservate sperren und diese dann als Schutzgebiete unter unser aller Schutz stellen, dann müssen wir diesen Schutz auch aus- und durchhalten. Ein bösartiger Vertragsbruch wäre es deshalb, 250 Meter hohe Windkraftanlagen in jahrzehntealte Landschaftsschutzgebiete, jahrhundertealte Bannwälder und direkt an bestehende Wildruhezonen zu setzen. Und das alles nur, um allein unsere Bedürfnisse rein egoistisch über alle und alles andere zu stellen.

Hierzu ein klares „NEIN“!

Wenn wir Strom und Komfort wollen, dann ist es den anderen Lebewesen gegenüber ethisch geboten, dessen Erzeugung auch selbst "auszuhalten". Die Natur, der Wald, die Tiere und Pflanzen benötigen keinen Strom; denen reicht es, von uns in ihren Schutzgebieten in Ruhe gelassen zu werden. Deshalb bin ich für Windräder in unserem Landkreis, aber entschieden gegen Windräder in geschützten Gebieten.

Regenerative Energie aus Wind und Sonne gibt uns die Chance, Energiegewinnungsanlagen flexibel genau dorthin bauen, wo Energie benötigt und verbraucht wird. Anders als Menschen oder Windräder ist Natur ortsgebunden und nicht mobil. Deshalb müssen die Windräder zu den Menschen kommen. Alles andere entspräche dem „altbewährten“ Floriansprinzip.

Im Forst wären die Windräder für viele aus den Augen und dem Sinn. Zugleich wären sie so ein Vorwand, außerhalb nichts mehr tun zu müssen. Wir sehen diese Argumentation doch schon jetzt in Form der vorgeschobenen 10H-Regelung. Diese jedoch ist menschengemacht und für wirklich windenergiewillige Kommunen durch Bebauungsplan jederzeit abänderbar. Unsere Landkreiskommunen bringen es fertig, an allen Ecken des Landkreises Bebauungspläne für Riesengewerbegebiete in Kraft zu setzen. Passende Bebauungspläne für Windräder sollten deshalb für sie doch eigentlich kein Problem sein. Und das ginge sicher schneller als das aufwändige Verfahren, das wir jetzt seit Jahren mit Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst haben.

Tatsächlich gibt es Plätze außerhalb des geschützten Ebersberger Forstes und unserer wenigen sonstigen Schutzgebiete, an denen Windräder weitaus bessere Erträge liefern sowie vergleichsweise weniger stören und Schaden anrichten. Dazu der vielzitierte Professor Dr. rer.nat. Harald Lesch: „Sie [die Windräder] auf Felder zu stellen wäre natürlich besser, denn der Wind strömt besser über freien Flächen als über Wälder.“