Die Art der Siebenschläfer steht unter nationalem Artenschutz, d. h. sie ist als besonders geschützte Tierart in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt. Damit unterliegt die Art zwar nicht so einem hohen Schutz wie zum Beispiel die Fledermäuse, die europaweit streng geschützt sind, aber es ist auch verboten, die Lebensräume von besonders geschützten Arten zu zerstören. Daher ist es verboten den Tieren nachzustellen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Des Weiteren düfen ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder gar Zufluchtstätten nicht beschädigen oder gar zerstört werden. Wer einen Siebenschläfer bei sich wohnen hat, bitten wir zum Beispiel bei der Fürst Schädlingsbekämpfung GmbH anzurufen
Der Bestand der Siebenschläfer geht zurzeit stark zurück. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Zerstörung von geeignetem Lebensraum. Der Siebenschläfer bevorzugen einen naturnahen Mischwald wie er in unserem bedrohten Waldstück vorzufinden ist. Aus diesem Grund hat es uns nicht überrascht, dass wir Ihn in einer der Zahlreichen Baumhöhlen im Bereich der geplanten Umgehungsstraßentrasse Fotografieren konnten.
Der größte heimische Bilch ist durch die Zerschneidung (Straßen- und Siedlungsbau) von Lebensräumen gefährdet. Bereits 50 m breite Schneisen führen zu einer Isolation von Populationen. Der Erhalt von Mischwäldern mit hohem Alt- oder Totholzanteil ist daher besonders wichtig für den Erhalt der Population. Herrscht in seinem Lebensraum (100-500m um seine Baumhölen oder Nest) vorübergehen Nahrungsknappheit, so verzehrt er das Kambium, hierfür ist es Notwendig die Rinde zu entfernen. Dem entgegen ist es für die Siebenschläfer und die Forstwirtschaft ideal, dass in dem Bedrohten Waldstück zahlreiche Wildkirschbäume sowie –birnenbäume wachsen, da das anknappern von Bäumen normalerweise nur bei Nahrungsknappheit stattfindet .
Mehr Information unter:
www.bund-naturschutz.de/tiere-in-bayern/weitere-saeugetiere/siebenschlaefer.html